Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz

Arbeits­medizinischer Dienst Chemnitz: Professionelle Beratung beim ADC

Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit der Gesundheit, Leistungsfähigkeit sowie dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung von Arbeitnehmer:innen. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erhalten und zu fördern – sowie resultierende schädliche Einflüsse aus dem Arbeitsleben zu verhindern. Deshalb unterstützt die Arbeitsmedizin durch professionelle Gesundheitsvorsorge das Wohlbefinden, die Motivation und Gesundheit sowie die Produktivität am Arbeitsplatz. Unsere Expertinnen und Experten stehen sowohl Arbeitgebern als auch Mitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite. Ob arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorge, Untersuchungen, betriebliches Gesundheitsmanagement, Beratung oder persönliche Betreuung: Die Arbeitsfelder des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz sind umfassend. Allesamt stellen sie sicher, dass beim Arbeiten höchste Sicherheits- und Gesundheitsstandards eingehalten werden.

Die Gesundheit der Mitarbeitenden im Fokus: Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht vor, dass die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmer:innen über die Betreuung durch einen Betriebsarzt beziehungsweise eine Betriebsärztin gesichert wird. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz, kurz ADC, berät Arbeitgeber wie Unternehmen, Behörden, Stadtverwaltungen, Landkreisämter oder Vereine auf der einen, sowie Arbeitnehmer:innen auf der anderen Seite zu medizinischen und sicherheitsrelevanten Fragen am Arbeitsplatz.

Mitarbeiter:innen beim Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz

Um eine optimale Betreuung der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten und den Arbeitgebern einen hervorragenden Rundum-Service zu bieten, verfügt unser Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz über breit gefächerte Qualifikationen. Dazu gehören Arbeitsmediziner:innen und Betriebsärzte sowie Betriebsärztinnen mit speziellen Ausbildungen. Unterstützt werden sie von medizinischen Assistent:innen. Diese kümmern sich einerseits um medizinische Untersuchungen wie Blutentnahme, Ruhe- und Belastungs-EKG, Seh-, Lungenfunktions- und Hörtests und andererseits um administrative Aufgaben rund um Terminplanung, Dokumentation und Rechnungsstellung.

Aufgaben und Leistungen des ADC

Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz übernimmt unterschiedliche Aufgaben aus dem Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Die Grundlage der Leistungen für Arbeitgeber bildet die allgemeine Arbeitsmedizin. Diese umfasst vor allem Aufgaben des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin. Darüber hinaus beinhaltet das Leistungsspektrum beim ADC weitere Schwerpunkte, darunter: 

Neben langjähriger Erfahrung setzen wir auf einen zukunftsorientierten Ansatz bei der Auswahl wichtiger Fort- und Weiterbildungen für unsere Mitarbeiter:innen. Auf diese Weise können wir Ihnen auch bei außergewöhnlichen Anfragen weiterhelfen.

Welche Anforderungen stellen Unternehmen an Arbeitsmediziner:innen?

Für Arbeitgeber steht der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz mit einem umfangreichen Spektrum an Leistungen und ausgezeichneter Expertise in allen Bereichen der Arbeitsmedizin als helfende Hand zur Verfügung. Dabei liegt die Entscheidung des Leistungsumfangs im Wesentlichen beim Arbeitgeber, welcher allerdings bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten muss. Der ADC berät im Hinblick auf gesetzlich verankerte, empfehlenswerte und unterstützende arbeitsmedizinische Leistungen. Flexibilität, ein offenes Ohr für die individuellen Voraussetzungen und große Anpassungsfähigkeit bei der Umsetzung der Konzepte und Anforderungen zeichnen uns aus.

Untersuchungen durch unsere Betriebsärzte und -ärztinnen

Unser erfahrenes Team von Ärztinnen wie Ärzten führt unterschiedliche arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen bei Mitarbeiter:innen durch. Für die Art und den Umfang der notwendigen, erlaubten und empfehlenswerten arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen gibt es einen klaren gesetzlichen Rahmen.

Für bestimmte Tätigkeiten gibt es außerdem auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegte arbeitsmedizinische Vorsorgen. Sie dienen der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsberatung der Beschäftigten sowie der Früherkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten. Somit sollen sie arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen.

Eignungsuntersuchungen dienen dagegen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.

Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung lassen sich die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen ableiten, welche der Arbeitgeber den Beschäftigten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und auf Basis spezieller Rechtsvorschriften anbieten muss. Der ADC steht dem Arbeitgeber hier im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung zur Seite, um für jede Position im Betrieb festzulegen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge im Rahmen der Tätigkeit und später im gesetzlichen Rhythmus durchgeführt werden müssen.

Profitieren Sie von unserem Know-how im Bereich Arbeitsmedizin

Ob arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorge, Untersuchungen, betriebliches Gesundheitsmanagement, Beratung, persönliche Betreuung oder betriebsärztliche Leistungen – der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz steht Ihnen mit Kompetenz sowie Rat und Tat zur Seite.

Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen zum Thema Arbeitsmedizin. 

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